Weg zur logopädischen Behandlung

  1. Arztbesuch
    Sie brauchen einen Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt/-ärztin oder von Ihrem Facharzt/-ärztin mit folgenden Angaben:
    – Diagnose
    – indizierte Therapie (z. Bsp.: logopädische Einzeltherapie)
    – Anzahl der Behandlungen (z. Bsp.: 10x45min)
    – bei Bedarf: Hausbesuch mit Begründung
  2. Chefärztliche Bewilligung
    Um nach der erfolgten Behandlung einen Teil der Kosten wieder von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, müssen Sie Ihre ärztliche Überweisung bestenfalls vor Behandlungsbeginn bzw. bis spätestens zum zweiten Behandlungtermin durch die chefärtzliche Abteilung Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen. Für die medizinische Begründung wenden Sie sich bitte an Ihren verordnenden Arzt/Ärztin. Gegebenenfalls wird ein Bericht der LogopädIn verlangt, welcher nach der Erstsitzung erstellt wird.
  3. Terminvereinbarung mit Ihrer gewählten LogopädIn
    Siehe Kontakt und Terminvereinbarung
  4. Logopädische Abklärung, Beratung und Behandlung
    Das individuelle Therapieziel wird nach der logopädischen Diagnose gemeinsam mit dem Klienten und gegebenenfalls den Angehörigen erarbeitet. Der Behandlungsplan und entsprechende Maßnahmen werden nach Bedarf auf den Klienten abgestimmt.
  5. Tarife und Kostenrückerstattung
    Die Tarife sind an die Empfehlungen des Logopädieverbandes angepasst. Für einen Hausbesuch fällt zuzüglich zum Therapiehonorar eine Hausbesuchspauschale an, welche sich auch an die Vorgaben hält und ebenso rückerstattet werden kann. In den Kosten und der Zeit der Therapiesitzung sind Materialien und Vor-/Nachbereitungszeit inkludiert.
    Ich bin Wahllogopädin, dass heißt eine direkte Verrechnung mit der Krankenkasse ist nicht möglich. Für die Kostenrückerstattung senden Sie den bezahlten Rechnungsbeleg, Ihre Bankdaten, die Honorarnote und die chefärztlich bewilligte Zuweisung an Ihren Krankenversicherungsträger.
    Die Sätze der Kostenrückerstattung sind je nach Sozialversicherungsträger unterschiedlich und betragen meist zwischen 40-70%. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Etwaige vorhandene Zusatzversicherungen können weitere Teile der Kosten übernehmen.